Damit die Umsatzsteuer keine Umstände macht

TDS unterstützt SAP-Anwenderunternehmen beim Umsetzen der neuen Regelungen zum 1. Januar 2010

Neckarsulm, 16. Dezember 2009. Schöne Bescherung kurz vor Weihnachten: Mit dem Gesetz zur Anpassung an EU-rechtliche Vorgaben werden die Vorschriften zum umsatzsteuerlichen Ort von Dienstleistungen und die Abgabe der Zusammenfassenden Meldung (ZM) zum 1. Januar 2010 neu geregelt. Es verpflichtet Unternehmen ab dem kommenden Jahr, die neuen Regelungen bei der Umsatzsteuer umzusetzen. Davon betroffen sind alle Betriebe, die grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen (Business-to-Business-Geschäft) haben – sei es mit Kunden oder mit Mutter- oder Tochtergesellschaften im Ausland. Grundlage der Neuregelungen ist das sogenannte „EU Mehrwertsteuerpaket", in dem u. a. die Richtlinie 2008/8/EG (Ort der Dienstleistungen) enthalten ist.

Komplettpaket erleichtert Umsetzung

Die Neckarsulmer TDS AG bietet SAP-Anwendern Pakete für die schnelle und rechtzeitige Umsetzung der neuen Vorgaben im SAP-System: Diese umfassen die Abbildung der Anforderungen in den SAP-Modulen Finanzwesen (FI), Vertrieb (SD) und Materialwirtschaft (MM). Auch das Einspielen von OSS-Hinweisen und das Anlegen von neuen Data-Dictionary-Objekten zählen zum Leistungsumfang. Die kurzfristig buchbaren Pakete werden von erfahrenen SAP-Experten der TDS innerhalb weniger Tage umgesetzt und sind zu Preisen ab 1.200 Euro (FI-Basiseinstellungen) erhältlich.

Kontakt zur TDS AG

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