Lesen Sie mehr über die INCI-Deklaration von Inhaltsstoffen.
Die REACH-Anforderungen in der kosmetischen Industrie sind über die INCI-Deklaration (Internationale Namensgebung Cosmetischer Inhaltsstoffe) abzubilden, um den Compliance-Anforderungen zu entsprechen. Mit der INCI-Deklaration gewährleistet das System die Stoffmengenverfolgung sowie die notwendigen Auswertungen. Dadurch soll eine europaweit einheitliche Inhaltsbeschreibung kosmetischer Produkte gewährleistet werden.
INCI-Sprachschlüssel werden in einer separaten Tabelle abgebildet
